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07.04.2021 14:20:41 |
Hallo in die Runde, nach einer Vorplanung im ESH-Forum will ich ein RGK-Projekt hier auch noch einmal zur Diskussion stellen. Es geht um eine kleine DHH (6,24 x 10) auf einem kleinen Grundstück (348 qm), die meine Schwester und ihr Freund in Stuttgart bauen wollen. Die Heizlast des Bauwerkes dürfte bei KFW55-Standard bei etwa 3 KW landen (genaueres demnächst, wobei wir für die finale Version schon eine Skyme-Planung vereinbart haben - die Planung der Senke ist also in Arbeit), was vermutlich auch auf dem kleinen Grundstück gut mit einem RGK abgedeckt werden kann. Zwei Entwürfe, die im Rahmen des ESH-Forums entstanden sind: https://grabenkollektor.waermepumpen-verbrauchsdatenbank.de/trenchplanner.html?id=GxRUi3QDjOejI7RiQLpuund (von Cacer, der hier wohl auch aktiv ist): https://grabenkollektor.waermepumpen-verbrauchsdatenbank.de/trenchplanner.html?id=i7X2QG8zHE2PnKaXnC5XDas Ding rechts neben dem Haus ist ein Wintergarten, das Ding über dem Haus eine Kelleraußentreppe. Rechts im Bild grenzt das Grundstück an einen Weg, der im Endzustand etwa einen Meter tiefer liegen wird (darum die Mauer). Eine Garage oder ein Carport befinden sich nicht auf dem Grundstück, dazu existiert ein zweites kleines Grundstück vor der anderen DHH (sehr seltsame Konstruktion). Der Wintergarten soll auf etwa 5-10C temperiert werden, wobei sich bei 10C und NAT (knapp unter -11C) etwa 1 KW zusätzliche Heizlast ergibt. Ich bin mir aber nicht sicher, wie man das sinnvoll verrechnet. Bei NAT ergeben sich damit natürlich 4 KW, aber der Gesamtentzug dürfte deutlich niedriger sein als bei einem Haus mit tatsächlichen 4 KW, weil der Wintergarten ja nur dann was braucht, wenn es deutlich kälter als jene 5-10C ist. Ein Vorteil des Grundstückes ist, dass es ziemlich massiv aufgeschüttet werden muss. Das Fertigniveau wird wenigstens 1m über dem jetzigen Niveau liegen, eventuell örtlich sogar mehr. Damit kann man einen RGK auch problemlos ziemlich tief verlegen, ohne riskante Arbeiten in tiefen Gruben vornehmen zu müssen, denn natürlich soll der RGK vor dem Aufschütten gebaut werden. Die Tiefe von 2 bzw. 2,2m in den Entwürfen ist also in Wahrheit nur eine Grabung von 1-1,2 m. Was denkt ihr? Als WP ist derzeit eine Nibe 1155-6 angedacht, da sie bis 1,5 KW runterkommt und ich bislang keine belastbaren Erfahrungsberichte der wenigen WP gesehen habe, die noch weiter nach unten kommen. Dazu kommt, dass durch meine Anlage (F1155-6) viele Erfahrungen mit dem Nibe-System vorhanden sind. Wenn es da sinnvolle Alternativen gibt, zu denen es auch praktische Erfahrungen gibt (!), dann ist das natürlich nicht festgenagelt. Die Daikin Altherma 3 GEO wäre mit minimal 0,8 KW zwar eine Option, aber laut einem Thread hier im HTD scheint die Hardware ganz gut zu sein, die Steuerung aber eine Katastrophe und sehr zugenagelt. Viele Grüße, Jan
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07.04.2021 14:52:14 |
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07.04.2021 15:09:33 |
Hallo Jan, weil das beim letzten mal ein Thema mit unterschiedlichen Sichweisen war, für Abstände zum Nachbarn gibt es ein Gesetz, sogar auf Bundesebene. § 3 Bergfreie und grundeigene BodenschätzeDas heißt alles auf dem eigenen Grund ist Eigentum, auf Nachbarsgrund ist unantastbar, stellt quasi eine Verletzung des Eigentums dar Das Thema hat mich heute Morgen durch die Anfrage einer Genehmigungsbehörde in Rheinland Pfalz erreicht. Im Wortlaut Der Eigentümer eines Kollis hat im Bedarfsfall den fachlichen Nachweis zu erbringen, dass keine Wärme vom Nachbargrundstück abgegriffen wird.
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07.04.2021 15:10:45 |
Zitat: die Entwürfe gefallen mir nicht so
Was stört dich im Wesentlichen daran? Zitat: Die geraden Verläufe am Haus werden kurz vor dem Verfüllen der Kellergrube verlegt,
Das steigert bei der ganzen Auffüllerei natürlich das Risiko für eine Beschädigung erheblich, weil größere Mengen Rohr dann über längere Zeit so gelagert werden müssten, dass man sie dann da einbringen kann. Das wollten wir bei obigen Entwürfen vermeiden. Zitat: der Rest möglichst als erste Baumassnahme auf dem Grundstück.
Das ist in der Tat genau so gesetzt. Was ich noch vergessen hatte: Angedacht ist, das ganze mit zwei 32er Kreisen (300m?) zu bauen, um mehr Toleranz gegenüber Beschädigungen und eine größere Tauscherfläche als bei einem 40er Kreis zu haben. Rein von der Entzugsleistung her dürfte auch ein Kreis bei der recht niedrigen Heizlast ausreichen.
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07.04.2021 15:12:33 |
Zitat: Der Eigentümer eines Kollis hat im Bedarfsfall den fachlichen Nachweis zu erbringen, dass keine Wärme vom Nachbargrundstück abgegriffen wird.
Danke für den Hinweis... das muss natürlich auch bedacht und beachtet werden.
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07.04.2021 15:56:49 |
Mich stören die unnötig großen Slinkydurchmesser, das geht dann ohne Not Richtung Flächenkollektor, mehr Verlegeaufwand und die Soletemperaturen stimmen auch nicht so, Sorry an cacer. Slinkys unter der Terrasse sind riskant, vor allem am kalten Ende. Ich würde auf die erschlossene Tiefe der Baugrube nicht verzichten, wenn doch: https://grabenkollektor.waermepumpen-verbrauchsdatenbank.de/trenchplanner.html?id=XqTp0yOhM8GxIfoYfHlxWerden Wasserleitungen, das sind die Solerohre, auch redundant gebaut? Nein, ich würde das eine 40er Rohr nehmen, das auch eine dickere Rohrwand hat und so Beschädigungen noch unwahrscheinlicher sind. Den Link von Nici verstehe ich völlig anders.... Geothermie ist bergfrei, also nicht im Eigentum des Grundstückseigentümers... Grüsse winni
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07.04.2021 16:19:07 |
macht ja nix, der flachkollektor war so gewünscht ;) mein eigentlicher vorschlag ging ja auch in die andere richtung : https://grabenkollektor.waermepumpen-verbrauchsdatenbank.de/trenchplanner.html?id=W66pMcKHYaYw9k8tnOpq"40er rohr für einfache verlegung, kein verteiler, wenig pumpleistung. "e" 1,8m breit weil rohrbunddurchmesser vom grünen rohr, dafür weniger gewichtung. die rückführung im gleichen graben. unter terasse im schutzrohr, hauseinführung an gleicher stelle." um es mal von drüben zu zitieren. dann ging der wunsch aber richtung breit und tief. @janri: ihr hattet da doch die idee wegen der hohen aufschüttung? @winni2: warum führst du leistung unter dem wintergarten? da dachte ich an gedämmt, bzw im schutzrohr. edit: ok, warme seite und vorab war die terasse noch nicht eingezeichnet.
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07.04.2021 16:31:22 |
Du meinst in meinem ersten Vorschlag cacer?
Da liegt das Rohr ungedämmt und warm in 3,5 Meter Tiefe, aber wenn ich da noch mal darüber nachdenke, stimmt die Tiefe wohl nicht, werden nach Aufschüttung wohl eher so 3 Meter oder weniger sein? Würde ich aber dennoch so verlegen.
Grüsse
winni
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07.04.2021 17:03:44 |
ach, guck mal an... den hab ich übersehen, sorry.
macht sinn. jan hatte da aber noch ein paar gründe, warum es in die andere richtung ging. hab jetzt nicht alles nochmal gelesen.
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07.04.2021 17:49:10 |
Zitat: jan hatte da aber noch ein paar gründe,
Wir wollten vermeiden, dass ein Slinky-Kollektor südlich des Hauses hinkommt. Da sind nur 5 Meter zwischen Haus und der Nachbargarage, so dass das Zerstörrisiko sehr groß ist. Der " Flachkollektor" resultierte aus dem Versuch, die "Arme" des Kollektors kleiner zu machen oder ganz wegzulassen. Winni2's letzter Vorschlag sollte machbar sein. Bei der Sache mit der Baugrube bin ich mir unsicher, was das Zerstörungspotential angeht. Das ist da schon alles sehr eng und es würde auch unter den Wintergarten kommen. Für die warme Seite könnte man das aber vermutlich riskieren, zumal man das da ja auch dämmen könnte. 1 Rohr vs. 2 Rohre: Verteiler braucht man nicht... das kann man drinnen ja per Tichelmann vom HB bauen lassen. Kostet natürlich zwei Durchführungen mehr, das ist richtig. Die größere Wandstärke des 40er Rohrs sorgt natürlich auch für einen schlechteren Wärmeübergang, während bei zwei 32er Rohren die Oberfläche insgesamt deutlich größer ist und der Querschnitt identisch zu einem 40er. Auf der anderen Seite ist ein Rohr natürlich deutlich weniger Aufwand beim Verlegen, aber der Hauptaufwand dürften eher die Grabearbeiten sein und nicht das Verlegen, oder sehe ich das zu naiv?
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07.04.2021 17:59:30 |
Ich verstehe diese "Zerstörrisiken" nicht?
Du kannst nur die Slinkys vor der Baugrube legen und die restlichen Rohrmeter sicher verwahren, ich würde die vergraben und den Bereich vor Überfahren sichern. Den Rest legst Du dann unmittelbar vor dem Verfüllen der Baugrube.
Zweimal 32er Rohr hat sicher Vorteile, ich mag es simpel und preiswert und da ist bei der Heizlast das 40er Rohr völlig ausreichend :-)
Kein Tichelmann, das ist bei Erdwärmesonden regelmässig ein Quell von Problemen. Die beiden Kreise, so sie denn kommen, sollten einzeln befüllbar und absperrbar ausgeführt werden.
Grüsse
winni
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07.04.2021 22:57:28 |
Zitat: Kein Tichelmann, das ist bei Erdwärmesonden regelmässig ein Quell von Problemen.
Hmm.. unsere Tichelmann-Verrohrung funktioniert prima. Da hängt allerdings auch eine Doppel-U-TB dran, kein RGK. Gehen die Probleme in die Richtung, dass man bei einem RGK die beiden Kreise nie exakt gleich bauen kann und damit die Grundannahme des Tichelmann-Ansatzes (gleicher hydraulischer Widerstand) schon nicht gegeben ist? Bei einer Duplex-TB sind die Kreise ja quasi automatisch gleich lang, so dass das da problemlos ist. Das wäre dann in der Tat ein starkes Argument für 1x40. Zitat: Die beiden Kreise, so sie denn kommen, sollten einzeln befüllbar und absperrbar ausgeführt werden.
Das ist klar. Ist auch bei unserer TB so, auch wenn alle erstaunt geguckt haben ("Haben wir noch nie so gebaut"). "Zerstörrisiken" sind amokfahrende Baggerfahrer :-)
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08.04.2021 08:47:19 |
Zitat von JanRi  Hmm.. unsere Tichelmann-Verrohrung funktioniert prima. Da hängt allerdings auch eine Doppel-U-TB dran, kein RGK. Gehen die Probleme in die Richtung, dass man bei einem RGK die beiden Kreise nie exakt gleich bauen kann und damit die Grundannahme des Tichelmann-Ansatzes (gleicher[...] Das ist klar. Ist auch bei unserer TB so, auch wenn alle erstaunt geguckt haben ("Haben wir noch nie so gebaut"). "Zerstörrisiken" sind amokfahrende Baggerfahrer :-) Jan, im Prinzip funktioniert eine Tichelmannverrohrung aber hier halten sich länger Luftpolster in einer Leitung. Mit einem Absprerrventil lässt sich dies auch im eingebauten Zustand mit einer Solarbefüllstation jeweils luftfrei spülen. Die Leistung einer solchen Pumpe ist zu gering und daher Wenn man beide Kreise zuerst befüllt und anschließend nach Tichelmann zusammen schließt, gibt es kein größeres Luftpolster in einer Leitung. Eine Luftfalle, Befüllanschluss und Absperrventile würde ich in einer Sole Leitung dennoch vorsehen. Hiermit wird man auch nur zwei Ringraumdichtungen für die Hauseinführung benötigen. Als Plan würde ich einen von winnis Vorschläge nehmen, persönlich würde ich die Leitungsrückführung über den Kelleraushub verwenden. @nicijan Das heißt alles auf dem eigenen Grund ist Eigentum, auf Nachbarsgrund ist unantastbar, stellt quasi eine Verletzung des Eigentums dar. Dies ist deine Interpretation daraus, ein RGK oder deine Kollektorvarinate sind oberflächennahe Erschließungen und keine Bodenschätze. Was man ein zu halten hat ist nach meiner Kenntnis jeweils Ländersache da bundesweit nicht geregelt. Wolfgang
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08.04.2021 10:05:22 |
Zitat von winni 2  Den Link von Nici verstehe ich völlig anders.... Geothermie ist bergfrei, also nicht im Eigentum des Grundstückseigentümers... Zitat von Lupo1  Dies ist deine Interpretation daraus, ein RGK oder deine Kollektorvarinate sind oberflächennahe Erschließungen und keine Bodenschätze. Was man ein zu halten hat ist nach meiner Kenntnis jeweils Ländersache da bundesweit nicht geregelt. Das ist aus meinem Verständnis heraus eindeutig geschrieben, ohne Interpretationsspielraum. Ihr liegt beide falsch. Von Ganz oben auf Länderebene Rheinland Pfalz im Wortlaut erklärt: Erdwärme ist Bergbauschatz, die Gewinnung auf dem eigenen Grundstück ist bergbaufreier Bodenschatz, weitere Voraussetzung ist die Nutzung auf eigenem Grundstück und selbem Flurstück. Ein Geothermiekraftwerk ist kein bergbaufreier Bodenschatz, sobald die Wärme den Baugrund des Geothermieanlagenbetreibers verlässt und über, an, in andere Flurstücke eingetragen… Rechtliches Innerhalb Eigentum besteht ein Grundstück aus 2 Flurstücken ist eine Baulasteintragung auf beiden Grundstücken Voraussetzung für bergbaufreier Bodenschatz. Rechtliches zu Abständen Trifft man mit dem Nachbarn eine Vereinbarung hinsichtlich Abstände, wird diese bei Wechsel des Besitzers hinfällig. Auch hier sind Baulasteintragungen für Rechtssicherheiten notwendig.
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08.04.2021 12:32:38 |
Es heisst: "Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht." " Als bergfreie Bodenschätze gelten:
1. alle Bodenschätze im Bereich des Festlandsockels und, 2.soweit sich aus aufrechterhaltenen alten Rechten (§§ 149 bis 159) nichts anderes ergibt, a) alle Bodenschätze im Bereich der Küstengewässer sowie b) Erdwärme und die im Zusammenhang mit ihrer Gewinnung auftretenden anderen Energien (Erdwärme)." Wie das zu Deinen Ausführungen passen soll, erschließt sich mir nicht. Grüsse winni
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08.04.2021 13:18:20 |
Das ist doch super geregelt.
Die Erdwärme gehört allen, Nutzen darf man sie nur auf dem eigenen Grund und Boden. Die Gewinnung von Erdwärme aus benachbartem Grundstück ist nicht gestattet, sondern erstmal dem dortigen Eigentümer vorbehalten. Man darf Abmachungen mit dem Nachbarn zur Nutzung treffen ..
Das Thema der Abstände ist damit nachbarschaftlich geregelt unter Anwendung von gesetzlichen Vorgaben.
Man kann damit auch gegen übergroße Behördenabstände argumentieren und hat Rechtssicherheit.
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08.04.2021 13:21:48 |
Wo steht das, das die Nutzung der Wärme des Nachbargrundstücks nicht gestattet ist?
Stell Dir mal vor, Gasgewinnung müßte an den eigenen Grundstücksgrenzen enden?
Grüsse
winni
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08.04.2021 13:44:00 |
Wo steht das, das die Nutzung der Wärme des Nachbargrundstücks nicht gestattet ist? Das ergibt sich doch. Bergfreier Bodenschatz, z.B. Gold, du darfst das nirgends schürfen weil es dem Staat gehört. Du kannst vom Staat aber Schürfrechte für eine bestimmte Grundfläche erwerben. Erdwärme ist ein bergfreier Bodenschatz der auch dem Staat gehört, den du auf deinem Grundstück nutzen kannst. Das ist wie ein kostenfreies Schürfrecht auf dein Grundstück bezogen und begrenzt.
Stell Dir mal vor, Gasgewinnung müsste an den eigenen Grundstücksgrenzen enden? Gas wäre auch ein Bergfreier Bodenschatz, was du meinst ist ein Leitungsrecht, das aber bei der Verlegung nahe einer Grundstücksgrenze keine Wärme entzieht oder den Nachbarn bei der Nutzung einschränkt.
Ich verstehe ja die Aufregung wegen vieler Selbstbau Planungen die dadurch nicht einfacher werden. Aber insgesamt nützt es dem Erdwärmemarkt wenn eindeutige Regeln gegeben sind. Im weiteren muss man mal abwarten was die Anzahl an Selbstbau angeht. Die Förderung wird wohl in Kürze eingestellt.
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08.04.2021 13:54:36 |
Nee Nici, ich meine kein Leitungsrecht und Gold kannst Du natürlich nicht beim Nachbarn schürfen, wenn Du in sein Grundstück eingreifst... Was ich bei Dir sehe, ist die typisch deutsche Unart sich durch gesetzliche Regelungen von "Konkurrenz" abschotten zu wollen... Oberflächennahe Geothermie brauch keine Regelungen, ausser vielleicht die 1 Meter Nachbarschaftabstand und sicher auch Grundwasser- und Trinkwasserschutz. Grüsse winni
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08.04.2021 14:41:15 |
Zitat von winni 2  Nee Nici, ich meine kein Leitungsrecht und Gold kannst Du natürlich nicht beim Nachbarn schürfen, wenn Du in sein Grundstück eingreifst... Was ich bei Dir sehe, ist die typisch deutsche Unart sich durch gesetzliche Regelungen von "Konkurrenz" abschotten Winni, wenn der Nachbar seine Erdwärme selbst nutzen möchte und Leute von selbst keine Rücksicht nehmen, dabei unwissentlich tun usw., braucht es die Regeln. Die sind außerdem nicht von mir gemacht. Meine Regel wäre ein pauschaler 2m Abstand als Vorgabe von nutzbaren Bereichen des Nachbarn, die dann für jede Seite gilt. Im Einzelfall können sich die Nachbarn durch gegenseitiges Einvernehmen und oder durch hinzuziehen eines Fachmannes über andere Abstände einigen. Ruf mal bei Geologischen Landesämtern an, mit welchem Unsinn die sich beschäftigen müssen nur weil jemand sich selbst als höher gestellt sieht als der andere. Die von dir zitierte deutsche Unart spiegelt sich in der Förderung, wie kann es sein dass Förderanträge von Selbstbauern teilweise 30 - 40 % über Ausführungen von Fachbetrieben liegen. Das fällt doch selbst dem verschlafensten Beamten auf was da läuft. Also Bitte, wenn was ohne Regeln gehen soll dann müssen alle mitmachen.
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08.04.2021 15:08:25 |
Nici, das hilft dem Jan nicht weiter und ich schreibe da jetzt nichts mehr zu.
Grüsse
winni
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08.04.2021 17:06:38 |
Zitat von nicijan  Das ist doch super geregelt. Die Erdwärme gehört allen, Nutzen darf man sie nur auf dem eigenen Grund und Boden. Die Gewinnung von Erdwärme aus benachbartem Grundstück ist nicht gestattet, sondern erstmal dem dortigen Eigentümer vorbehalten. Man darf Abmachungen mit dem Nachbarn zur Nutzung treffen ..
Das Thema der Abstände ist damit nachbarschaftlich geregelt unter Anwendung von gesetzlichen Vorgaben. [...] Je nach Bundesland gibt es hier Regeln jene ein zu halten sind. Die hier häufig zitierte 1m Abstandsregel für oberflächennahe Kollektoren gibt es in vielen Bundesländern. Hier solltest du durch deine bundesweite Tätigkeit genaueres wissen. Kann mich an die ein oder andere Umstimmigkeit bei einer Kollektorerstellung erinnern, alle Details habe ich nicht parat. Die überwiegende Anzahl an oberflächennahen Erschließung wurden gefühlt in DE in der Tat von Laien durch Selbstbau Planungen umgesetzt. Das aufkommende Interesse war bisher nicht nachteilig für dich und sehe die Entwicklung positiv auf dem Sektor. Was ich mir nicht vorstellen kann wie eine Erstellung eines RGK 30-40% kostenseitig über eine professionelle liegen kann. Das wäre 5stellig, real wird hier einer sich bedient haben. Da man hier Rechnungen benötigt frage ich mich wer hier in Frage kommen kann. Wieviel das Rohr, Sole unsw. kostet ist bekannt, der Aushub wird nach Stunden oder m³ abgerechnet, hier gibt es auch Schlauberger wie überall. Eine Baustelle mit einiges an Mehraufwand an Stunden war vor Jahren bei einem bestehenden Rohbau, Humushaufen auf dem Grundstück, Handlage hier war klar dies dauert länger aber wurde nach Stunden abgerechnet. Auch hier nicht ansatzweise in diesen Bereich gekommen. Wolfgang
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08.04.2021 17:23:00 |
Zitat: Nici, das hilft dem Jan nicht weiter und ich schreibe da jetzt nichts mehr zu.
Danke! Können wir beim Thema bleiben? Selbstverständlich will niemand irgendwas illegal bauen. Der entsprechende Leitfaden des Landes beschreibt den Genehmigungsprozess und der wird eingehalten. Das ist hier aber nicht der Knackpunkt, sondern die Frage, wie man das nicht gerade große Grundstück möglichst sinnvoll für den Zweck nutzt. Ich habe gestern abend noch länger dazu mit meiner Schwester telefoniert und sie findet die Idee von Winni2, den rücklaufenden Teil als Kollektor in der Baugrube auszuführen, nicht schlecht. Die Grube ist ja eh da und unter dem Wintergarten könnte man das Rohr auch isolieren. Von daher könnte man von seinem Entwurf aus weiterplanen: https://grabenkollektor.waermepumpen-verbrauchsdatenbank.de/trenchplanner.html?id=CROEz1clG0w1Vxf58O3hIch hatte überlegt, ob man die "Schleife" des geraden Kollektors südlich des Hauses einsparen könnte (und vom Slinky direkt unter der Terrasse in die Baugrube geht), aber die bringt alleine schon 610W (oder 0,4K mehr Soletemperatur bei 4 KW Heizlast), was eigentlich nicht zu verachten ist.
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| Zeit:
08.04.2021 17:47:31 |
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08.04.2021 19:07:43 |
Zitat: Sind die 3 Meter Tiefe in der Baugrube nach Auffüllung realisitisch oder ist das weniger?
Die Höhe des Kellers soll bei etwa 2,5m im Rohbau liegen, dazu Bodenplatte und Decke - könnte hinkommen, vielleicht ein bisschen weniger. Allerdings plant das Bauunternehmen, die Baugrube auf der Sohle 60 cm größer als das Haus zu machen und nach oben natürlich abzuböschen (Winkel weiss ich nicht). Damit käme man ganz unten auf 60 cm ans Haus ran. In 2,2m Tiefe würde man bestimmt schon einen Meter wegkommen. Der neue Entwurf sieht auch nicht schlecht aus, insbesondere vereinfacht er die Graberei ein wenig. Wobei es vermutlich auch gar nicht so schlimm wäre, einen 1m tiefen Graben VOR dem Aufschütten zu ziehen. Damit kommt man dann ja auch auf 2m Tiefe mit der Aufschüttung.
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