Die
Kleine Aktiengesellschaft (AG) kann von einer Person gegründet werden. Der
Gründer ist auch der
Vorstand. Diese
Ein Personen AG ist eine
Kapitalgesellschaft bei der der
Aktionär nur mit dem Vermögen (Einlage) des Unternehmens haftet. Ein von einem Gericht bestellter
Gründungsprüfer erstellt ein
Prüfungsbericht. Danach wird die Kleine AG ins
Handelsregister eingetragen, wodurch sie zur
juristischen Person wird und der bzw. die Aktionäre von ihrer persönlichen Haftung entbunden werden.
Diese Unternehmensform hat die
Vorteile, sich einfach und schnell
Eigenkapital zu
beschaffen und
Gesellschäftsanteile zu
übertragen. Außerdem kann die AG später an die
Börse gehen, um sich Eigenkapital zu beschaffen. Die Kleine Aktiengesellschaft bleibt auch bestehen, wenn der Aktionär das Unternehmen verlässt.
Die
Nachteile dieser Unternehmensform sind, dass die Kleine AG umfangreiche
Formalitäten und einen
hohen Organisationsaufwand erfordert. Außerdem ist das
Startkapital (50.000 Euro) gegenüber einer
Haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) bzw.
Ein Personen GmbH höher und es muss ein
Aufsichtsrat mit mindestens
drei Personen für die kleine AG eingerichtet werden.