Bei der
Societas Europaea (SE) -
Europäische Gesellschaft - handelt es sich um eine
europäische Rechtsform für Unternehmen, die im
Europäischen Binnenmarkt tätig sind. Sie soll die grenzüberschreitenden unternehmerischen
Tätigkeiten innerhalb der EU
vereinfachen und durch ihre im Wesentlichen
einheitliche Struktur im europäischen Binnenmarkt die
Unwägbarkeiten und
Hindernisse bei einer
grenzüberschreitenden Kooperation oder
Zusammenführung von Unternehmen
ausräumen. So ist die
Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat unter Wahrung der Identität möglich, ohne neu gegründet zu werden. Das
einheitliche Grundgerüst dieser Rechtsform ist durch eine
Europäische Verordnung geregelt.
Auch
Gesellschaften aus
verschiedenen Mitgliedstaaten, die eine
Holdinggesellschaft oder eine gemeinsamen
Tochter- bzw.
Joint-Venture-Gesellschaft gründen wollen, wählen die Rechtsform einer SE.
Gründungsarten - - Eine SE kann durch eine grenzüberschreitende Verschmelzung von mindestens zwei nationalen Aktiengesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten
- - Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft zu einer SE ist möglich, wenn diese nationale Aktiengesellschaft seit mindestens zwei Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaates unterliegende Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung hat
- - Gründung einer gemeinsamen grenzüberschreitenden Holding-SE durch mindestens zwei nationale Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten
- - Eine grenzüberschreitende Gründung einer gemeinsamen Tochter-SE durch mindestens zwei nationale Gesellschaften oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts aus verschiedenen Mitgliedstaaten
Die
SE-Verordnung (
SEAG) regelt nur
Kernbereiche. Im Übrigen gibt es eine
Verweisung auf das
nationale Gesellschaftsrecht und auf das
nationale Aktienrecht des jeweiligen Sitzstaates. Hier beziehen sich diese Verweisungen auf die Erhaltung und Änderungen des Grundkapitals, die Wertpapiere der SE, die Gründung und das Registerverfahren und die Hauptversammlung.
Die SE wird in den Mitgliedstaaten für
Kapitalgesellschaft zuständige Register eingetragen. In Deutschland ist dies das
Handelsregister am Sitz der SE. Da die SE eine
Aktiengesellschaft (
Kapitalgesellschaft) ist, haften. Ihre Gesellschafter (Aktionäre) für Verbindlichkeiten bis zur Höhe des von ihnen jeweils gezeichneten Kapitals. Die SE selbst als juristische Person haftet für ihre eigenen Verbindlichkeiten mit ihrem eigenen Vermögen. Das
Mindestkapital der SE beträgt
120.000 Euro.