In einem Anlagenbuch werden alle Arbeiten, Einstellungen, Inspektionen, Wartungen und Reparaturen an der Heizungs- und Elektroanlage, Trinkwasserinstallation und alle anderen Gewerke festgehalten.
In einem Anlagenbuch werden alle Arbeiten, Einstellungen, Inspektionen, Wartungen und Reparaturen an der Heizungs- und Elektroanlage, Trinkwasserinstallation und alle anderen Gewerke festgehalten. Zusätzlich sollten alle Einbau- und Bedienungsanleitungen abgeheftet werden. So schreiben z. B. die VDI 2035 "Heizungswasser", die VDI 6001 "Objektanalysen", die VDI 6023 "Hygienevorschriften", VDI 6022 "Raumlufttechnische Anlagen und Geräte" und Wärmepumpenhersteller das führen eines Anlagen- bzw. Prüfbuchs vor.
Eigentlich sollte jedes Haus ein Anlagenbuch (Prüfbuch, Projektbuch) bekommen. In öffentlichen Gebäuden, Gewerbe- und Wohngebäuden ist das Anlagenbuch ein Muss.
Das Anlagenbuch beinhaltet u. a. auch Nachweise, Dokumentationen, Protokolle und Bescheinigungen:
Mit dem Anlagenbuch sind die Fachhandwerker und der Betreiber immer auf der sicheren Seite. Der Fachhandwerker hat einen Nachweis über alle durchgeführten Arbeiten und der Betreiber hat alle Unterlagen an einer Stelle.
Führen eines Anlagenbuches zur Heizungsanlage
Die
VDI-Richtlinie 2035 fordert, dass für
Anlagen mit einer
Kesselleistung > 50 kW (auch bei anderen
Wärmeerzeugern [z. B.
Wärmepumpe, BHKW]) ein
Anlagenbuch anzulegen und zu führen ist.
Der
Betreiber hat die
Verantwortung für das
Anlagenwasser und den
Betrieb der
Anlage. Hier hat der
Planer bzw. der
SHK-Fachbetrieb die
Pflicht, den Betreiber der Anlage auf die
Notwendigkeit eines
Anlagenbuches hinzuweisen, da dieser in der Regel ein Laie ist.
Folgende Angaben sind in dem Anlagenbuch einzutragen:
- Gesamtheizleistung, bei Mehrkesselanlagen auch die Einzelheizleistungen
- Anlagenvolumen
- Gesamthärte des Füll- bzw. Ergänzungswassers
- zugrunde gelegte Füll- und Ergänzungswassermenge während der Lebensdauer der Anlage
- Beurteilung der Wasserqualität (Wasseranalyse)
- pH-Wert
- Elektrische Leitfähigkeit
- Zusätze zur Wasserbehandlung (Art und Menge)
- Daten zur Druckhaltung (statische Höhe, MAG-Vordruck, Mindestdruck, Enddruck, Ansprechdruck des Sicherheitsventils)
Die Heizungswasserqualität und die Druckhaltung sollen mindestens einmal pro Jahr geprüft und im Anlagenbuch eingetragen werden. Ein nicht geführtes Anlagenbuch kann zu Gewährleistungseinschränkungen führen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.