Für Heizungsanlagen mit
mehr als 20 KW Nennleistung und die
älter als 15 Jahre sind, ist eine
einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage vorgeschrieben. In der EnEV 2007 ist die nationale Umsetzung der Anforderungen dieser
EU-Richtlinie "
Gesamteffizienz von Gebäuden" umgesetzt.
Diese Überprüfung reicht vom Heizkessel bis zum Thermostatventil und sollte
neutral durchgeführt werden.
Der Heizungs-Check könnte auch als Grundlage für einen
Heizungs-TÜV herangezogen werden. Warum Heizungsanlagen nicht unter TÜV-Bedingungen regelmäßig überprüft werden, ist eigentlich unverständlich. Jedes KfZ wird in regelmäßigen Abständen geprüft, Beanstandungen müssen beseitigt werden oder das Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen. Warum wird das nicht auch bei Heizungsanlagen so gehändelt?
Der
Heizungs-Check wurde als standardisiertes Verfahren zur kompletten Überprüfung entwickelt und liefert ein schnelles und umfassendes Ergebnis. Hierbei geht es vor allem darum, die verschiedenen Anlagenkomponenten, den
Wärmeerzeuger, die
Wärmeverteilung sowie die
Wärmeübergabe energetisch zu beurteilen.
Durch diesen Heizungs-Check wird das Einsparpotenzial auch für Nicht-Fachleute erkennbar, zeigt aber nur den Zustand zum Zeitpunkt der Datenaufnahme. Bessere Aussagen kann ein Heizungs-EKG geben.
Die
DIN 4792, Oktober 2007 "Heizungsanlagen in Gebäuden -
Inspektion von
Wärmeerzeugern und Heizungsanlagen" und der Nationaler Anhang zur
DIN EN 15378:2006-02 sind die Grundlage für diesen Check.
Der Heizungs-Check Messungen am Wärmeerzeuger
•
Abgasverluste
• Oberflächenverluste
• Ventilationsverluste (
Wärmeverluste durch das
Abgassystem 30 Sekunden nach Brennerschluss)
Visuelle Inspektion und Bewertung der Heizungsanlage
•
Wärmeerzeugung: Überdimensionierung,
Brennwertnutzung, Kesseltemperaturregelung
•
Wärmeverteilung:
Hydraulischer Abgleich, Heizungspumpe,
Dämmung von Leitungen und Armaturen
•
Wärmeübergabe: Raumtemperaturregelung
1. Abgasverlust
Er wird nach den Vorgaben der 1. BImSchV im Kernstrom mit einem geprüften Messgerät bestimmt. Sofern der
Abgasverlust bereits innerhalb der laufenden
Heizperiode gemessen worden ist, können diese Ergebnisse beurteilt werden.
2. Oberflächenverluste desWärmeerzeugers
Sie werden mit einem Verfahren bestimmt, das an
DIN EN 304 angelehnt ist. Dazu wird die Kesseloberfläche in Teilflächen eingeteilt und mit einem Oberflächentemperaturfühler abgetastet. Die Addition der Teilflächenverluste ergibt den absoluten Oberflächenverlust. Durch Normierung der Summe auf die
Nennwärmeleistung (nach einer vorgegebenen Formel) erhält man den relativen Oberflächenverlust.
3. Ventilationsverluste
Durch gleichzeitige Ermittlung von Strömungsgeschwindigkeit und
Temperatur im Restkernstrom der
Abgasabführung wird der
Wärmeverlust im
Abgassystem des
Heizkessels 30 Sekunden nach Brennerschluss bestimmt. Über eine vorgegebene Formel kann der Ventilationsverlust aus Strömungsgeschwindigkeit und
Temperatur im
Abgasstutzen errechnet werden.
4. Brennwertnutzung
Durch eine
Sichtprüfung (z. B. anhand von
Typenschild, Herstellerunterlagen, Kondensatanfall) wird beurteilt, ob sich der
Wärmeerzeuger zur
Brennwertnutzung eignet. Bei höheren
Systemtemperaturen (ab 50° nimmt der
Brennwertnutzen stark ab) sollte die Kondesatmenge in Bezug auf die Kesseltemperatur gemessen und dokumentiert werden. Hier bietet sich ein
Brennwert-Check an.
Hier könnte man eine sinnvolle Verknüpfung mit dem "verbrauchsbezogenen
Energiepass" herstellen. Den mittleren Verbrauch von 3 Jahren hat der Betreiber zu belegen, um mittelsder Schweizer-Formel (2200 Betriebstunden/a) oder alternative Schätzformel die Überdimensionierung zu dokumentieren, wenn nicht in der
Regelung die Kesselstunden und Anzahl der Starts abgelesen werden können.
5. Kesselüberdimensionierung
Von einem überdimensionierten
Heizkessel wird ausgegangen, wenn die eingestellte Kesselleistung um mehr als 50 % über der zu versorgenden Heizlast liegt. Anhand von Diagrammen kann die Heizlast vereinfacht in Abhängigkeit von der beheizten Fläche und
vom
Wärmeschutzstandard (Baualtersklasse des Gebäudes) abgeschätzt werden.
6. Regelung
Auf Basis einer
Sichtprüfung werden für die vorgefundene Kesselregelung (z. B. ohne
Regelung, raumgeführte oder außentemperaturgeführte Regeleinrichtung) beurteilt.
7. Hydraulischer Abgleich
Anhand vorgegebener Kriterien (z. B.
Pumpenauslegung, Voreinstellung von Differenzdruck-reglern, Existenz von voreinstellbaren
Thermostatventilen oder
Rücklaufverschraubungen) wird beurteilt, ob die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen ist oder nicht.
8. Heizungspumpe
Die Bewertung der Soll-Leistungsaufnahme erfolgt, wenn keine Planungsdaten vorliegen, durch Abschätzungen mit Hilfe eines Diagramms.
9. Rohrleitungsdämmung
Die Bewertung bezieht sich auf die Vorgaben der EnEV, vor allem auf die Leitungsabschnitte im unbeheizten Bereich, z. B. Keller, Dachraum, unbeheizte Räume. Sie erfolgt auf Basis einer
Sichtprüfung.
10. Wärmeübergabe
Die
Inspektion der Heizkörperventile bzw. Raumregler wird mit einer
Sichtprüfung je nach Anlagengröße in mindestens drei Räumen unterschiedlicher Größe oder Nutzung vorgenommen. In Einfahmilienhäusern sollten alle Räume inspiziert werden.
11. Sicherheitstechnische Einrichtungen
Zu einer einer
Inspektion gehört natürlich auch die Insichtnahme der sicherheitstechnischen Einrichtungen, wie z. B. das
Sicherheitsventil,
Membrandruckausdehnungsgefäß, die
Fülleinrichtung, der STB, die TAS.
12. Heizungswasser
Zu jeder
Inspektion gehört auch die Überprüfung des
Heizungswasser anhand einer
Wasseranalyse, um festzustellen, welche Art von Flüssigkeit es sich im System handelt. Es ist schon interessant zu wissen, ob sich in der Anlage dünnflüssiges
Wasser, eine dickflüssige Suppe oder ein zähflüssiger Pudding befindet. Nur wenn diese Parameter bekannt sind, kann die Anlage effizient arbeiten.
Alle diese Arbeiten sollten nur von einem
zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden, da gerade diese
Sichtprüfungen
viel Erfahrung bzw.
Schulung voraussetzen. Eine
Inspektion ist eine
Dienstleistung, soll nur den Zustand einer Anlage feststellen und beinhaltet
keine handwerkliche Tätigkeit (also keine
Werkleistung).
Wenn der Heizungs-Check sinnvoll erweitert wird, dann kann er als Grundlage für eine Optimierung der Anlage sein.
Einen Heizungs-Check in dieser Zusammensetzung gibt es noch nicht wirklich, sollte aber schnellstens erarbeitet werden. Damit die Kosten für einen derartigen Check nicht zu hoch werden, müsste ein sinnvoller Ablauf der
Inspektionen erarbeitet werden.
Der Heizungs-Check könnte auch eine Grundlage für einen "
Heizungs-TÜV" sein.
In der
EnEV 2009, ab 1. Oktober 2009 gültig ist, wird ausdrücklich auf die Beachtung der
DIN EN 14336 „Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen; Deutsche Fassung, 01-2005 hingewiesen. Hier sind besonders das
Spülen der Anlage, der
Hydraulische Abgleich, die
Dichtheitsprüfung, die
Dokumentation der
Ventileinstellungen und der
Heizkurve hervorzuheben.